Bauwerksbuch Wien: gesetzliche Pflicht für Eigentümer

In Wien ist das Bauwerksbuch keine Empfehlung mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Für viele Eigentümer besteht konkreter Handlungsbedarf, da klare Fristen eingehalten werden müssen.

Was ist das Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch ist eine strukturierte Dokumentation eines Gebäudes. Es enthält alle wichtigen Informationen zur Sicherheit, Wartung und zum baulichen Zustand.

Dazu gehören insbesondere:

  • Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen

  • prüfpflichtige Bauteile und Anlagen

  • Prüfintervalle und Prüfergebnisse

  • dokumentierte Mängel und deren Behebung

Ziel ist es, den Zustand des Gebäudes laufend nachvollziehbar zu machen.

Bauwerksbuch Pflicht in Wien ab 2024

Seit 1. Juli 2024 ist das Bauwerksbuch in Wien gesetzlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Wiener Bauordnung.

Die Einführung erfolgt gestaffelt, je nach Baujahr gelten unterschiedliche Fristen.

Ausgenommen sind kleine Gebäude bis 50 m² sowie bestimmte Kleingartenhäuser.

Detailierte Infos find Sie auch unter: https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/faq-bauwerksbuch.pdf

Elektronische Registrierung verpflichtend

Das Bauwerksbuch muss elektronisch geführt werden. Für die Registrierung ist eine Bestätigung erforderlich, die von einer befugten Person digital signiert wird.

Bei bestehenden Gebäuden ist zusätzlich eine erste Überprüfung zu dokumentieren.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Gebäude betroffen ist und welche Frist gilt. Gerade bei älteren Gebäuden ist der Aufwand für die erstmalige Erstellung nicht zu unterschätzen.

Eine strukturierte Aufbereitung der vorhandenen Unterlagen spart Zeit und vermeidet spätere Nachforderungen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Strukturierung Ihres Bauwerksbuchs sowie bei der rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.