WEG – Kündigungsfrist bis 30.9. für den Wechsel Ihrer Hausverwaltung

Sie sind mit Ihrer Hausverwaltung unzufrieden und/oder haben kein Vertrauen zu Ihrer bestehenden Verwaltung? Gerade Vertrauen und der persönliche Kontakt zu Ihrem Hausverwalter ist ein zentraler Punkt.

Eine Eigentumswohnung zu besitzen, gibt eine gewisse Sicherheit, bringt jedoch eine Verantwortung für das gesamte Haus mit sich. Alles damit Verbundene, hat Ihr Hausverwalter im Blick und sollte Sie stets über die, für die Eigentümergemeinschaft, besten Optionen beraten.

Deswegen ist die persönliche Zusammenarbeit und Vertrauen zu Ihrer Hausverwaltung enorm wichtig. Ist dieses Vertrauen nicht vorhanden, ist es eine Überlegung wert die Hausverwaltung zu wechseln.

Kann die Hausverwaltung jederzeit gekündigt werden?

Die Kündigung ist an einige Formvorschriften gebunden und es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten – zum Ende der Abrechnungsperiode –  eingehalten werden. Daher muss die Kündigung bis 30.9.19 nachweislich bei Ihrer Hausverwaltung einlangen, um den Vertrag zum 31.12.19 zu kündigen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Wohnungseigentumsgesetz Formvorschriften für eine ordnungsgemäße Kündigung vorsieht.

Kommen Sie auf uns zu, wir stellen uns und unsere Leistungen gerne persönlich vor und beraten Sie über alle nötigen Schritte zum Wechsel Ihrer Hausverwaltung.