Indexierung Mietzins 2026 in Österreich: Neue Regeln einfach erklärt

Neue Regeln für die Mietenindexierung 2026

Seit 1. Jänner 2026 gelten neue Regeln für die Indexierung von Mietzinsen. Die Wertsicherung wurde deutlich eingeschränkt und gleichzeitig komplizierter gemacht.

Künftig dürfen Mietanpassungen nur noch einmal im Jahr erfolgen, und zwar zum 1. April. Unterjährige Erhöhungen sind nicht mehr zulässig.

Gesetzliche Deckelung der Indexierung

Zusätzlich wurde eine gesetzliche Deckelung eingeführt. Liegt die Inflation über drei Prozent, wird der darüberliegende Teil nur mehr zur Hälfte berücksichtigt. Das bedeutet, dass Mietzinserhöhungen deutlich geringer ausfallen können als die tatsächliche Inflation.

Für bestimmte Mietverhältnisse gelten noch strengere Grenzen. Im Jahr 2026 darf die Erhöhung maximal ein Prozent betragen, im Jahr 2027 maximal zwei Prozent.

Parallelrechnung in der Praxis

In der Praxis besonders wichtig ist die sogenannte Parallelrechnung. Vermieter müssen sowohl die vertragliche Wertsicherung als auch die gesetzlich erlaubte Erhöhung berechnen. Es gilt immer der niedrigere Betrag.

Die doppelte Berechnung führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Fehlerquellen, insbesondere bei bestehenden Mietverträgen.

Was Vermieter jetzt konkret tun sollten:

  • Verträge prüfen

  • Indexklauseln kontrollieren

  • Vorschreibungen anpassen

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Ermittlung der zulässigen Mietzinsanpassung sowie bei der Überprüfung Ihrer aktuellen Vorschreibungen.