04 Okt ÖNORM B1300: Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude
Sie als Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft, sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Personen oder deren Eigentum ausgeht.
Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern kann auch strafrechtlich belangt werden.
Regelmäßige Kontrollen durch einen Fachmann sind entscheidend und kann die Haftung minimieren oder vermeiden.
Dazu gibt die ÖNORM B1300 einen Überblick über die zu beachtenden Gefahren und Haftungen.
Eine gut geführte Dokumentation der Kontrollen ist von besonderer Bedeutung. War etwa ein Mangel nicht erkennbar, ist diese im Streitfall üblicherweise ein Entlastungsbeweis, wenn das Wohngebäude in periodisch wiederkehrenden Abständen von fachlich qualifizierten Person geprüft wurde.
Wir halten uns diesbezüglich stets am aktuellen Stand und beraten Sie gerne mit unserem fachlichen Know-how.