Immer öfter werden Eigentumswohnungen gekauft, um vermietet oder vom Eigentümer genutzt zu werden. Doch wer bestimmt eigentlich was rundherum sonst noch passiert?
Wenn Sie als Käufer einer Eigentumswohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft werden, haften Sie sowohl für das erworbene Sondereigentum, als auch für das Gemeinschaftseigentum. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
In einer Eigentümergemeinschaft ergeben sich häufig Fragen bezüglich Miteigentumsanteil, Hausgeld oder Kostenverteilung. Die Bremer Hausverwaltung unterstützt Sie dabei umfassend und kompetent. Wir stehen für klare Kommunikation, Transparenz und Erreichbarkeit, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Sie behalten die Kontrolle und die Übersicht durch ein gut gepflegtes Hausbuch und einen übersichtlichen Wirtschaftsplan für nächsten 5 – 10 Jahre. Das Angebot reicht weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, zu Ihrem Vorteil.